Prävention und ForuM-Studie

Unsere Vertrauenspersonen im Fall von sexualisierter Gewalt

Pressemitteilung der Landeskirche nach Erscheinen der ForuM-Studie

Entschiedener Einsatz gegen sexualisierte Gewalt
Ergebnisse der ForuM-Studie als wichtiger Schritt und wertvolle Grundlage für Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt

 Kreis Lippe. Die Lippische Landeskirche hat die ForuM-Studie zu sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Diakonie erhalten, die am 25. Januar der Öffentlichkeit vorgestellt worden war.

 „Als Lippische Landeskirche sehen wir in der ForuM-Studie einen wichtigen Baustein des entschlossenen und entschiedenen Einsatzes gegen sexualisierte Gewalt, dem sich die EKD, die Diakonie und alle Landeskirchen verpflichten“, sagt Landessuperintendent Dietmar Arends. Die Versäumnisse der Vergangenheit seien bedrückend: „Umso mehr ist es unsere oberste Aufgabe, betroffene Personen sexualisierter Gewalt heute zu unterstützen und die schmerzhaften Erfahrungen anzuerkennen, die sie erlitten haben. Es gilt, Fälle sexualisierter Gewalt – auch aus der Vergangenheit – konsequent und umfassend aufzuklären. Die unabhängige Studie stellt dabei für die Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt eine wertvolle Grundlage dar und hilft, systemische Schwachstellen zu erkennen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen“.

 

Wie das Datenmaterial für die Studie erhoben wurde
Die ForuM-Studie wurde von einem unabhängigen Forschungsverbund erstellt und von der EKD mit ihren 20 Landeskirchen unterstützt. Für die Studie hat der Forschungsverbund den Landeskirchen einen Anforderungskatalog gestellt. Aus diesem ging hervor, in welchen Schritten Vorfälle sexualisierter Gewalt zu melden und welche zugehörigen Daten und Akten zu liefern waren. Exakt diesem Katalog folgend hat die Lippische Landeskirche alle geforderten und zur Verfügung stehenden Daten und Akten geliefert.

 In einem ersten Schritt sind bekannte Fälle gemeldet worden. Im zweiten Schritt wurden Akten von Pfarramtspersonen ab dem Jahr 1946 bis einschließlich 2021 durchgesehen. Für den Zeitraum von 1983 bis 2021 waren die Disziplinarakten im Aktenplan ausgezeichnet. Diese sind entsprechend ausgewertet worden. Für den Zeitraum von 1946 bis 1983 wurden Personalakten gesichtet, da es bis 1983 noch keine Disziplinarakten gab. Es wurden Merkmale beschuldigter und betroffener Personen wie das Geschlecht, das Alter beim Vorfall, der Familienstand und der Tätigkeitsbereich aufgelistet. Auf dieser Basis wurden entsprechende Vorfälle sexualisierter Gewalt identifiziert und gemeldet – insgesamt acht Fälle.

Ursprünglich war vom unabhängigen Forschungsverbund für die 20 Landeskirchen ein anderes, vollständig auf der Auswertung von Personalakten basierendes Verfahren angedacht – nachdem es im ersten Teilschritt zu Verzögerungen gekommen war, entwickelten die EKD und Forschende das neue, auf den Disziplinarakten basierende Verfahren.

 

Wie es weitergeht

Nachdem es im Zuge der Veröffentlichung der ForuM-Studie kritische Stimmen zu diesem Gesamtverfahren mit mangelnder Datenbasis gegeben hat, hat die Lippische Landeskirche entschieden, nun zusätzlich auch noch die Personalakten von 1983 bis heute zu durchforsten. Gemeinsam sagen die 20 Landeskirchen, der Rat der EKD und die Diakonie Deutschland zu den Ergebnissen der ForuM-Studie: „Sexualisierte Gewalt gehört zur Realität unserer Kirche und unserer Diakonie. Diese Einsicht nimmt uns in die Pflicht. Wir übernehmen die Verantwortung.“

Die Studie mache deutlich, dass die Evangelische Kirche und die Diakonie oft nicht einheitlich, nicht betroffenenorientiert und nicht mit der nötigen Initiative vorgegangen seien. „Daher ist es richtig, dass nun Betroffenenvertreter*innen sowie kirchliche und diakonische Beauftragte im Beteiligungsforum der EKD einen klaren Maßnahmenplan für die Evangelische Kirche und Diakonie insgesamt entwickeln“, heißt es in der Stellungnahme weiter. „Im Beteiligungsforum, in unseren Landessynoden und vor Ort in den Kirchenkreisen und Gemeinden sowie auf allen Ebenen der Diakonie werden wir uns mit den Ergebnissen der ForuM-Studie und ihrer Bedeutung für unsere Kirche und Diakonie transparent und offen auseinandersetzen“, erklären die amtierende EKD-Ratsvorsitzende, Kirsten Fehrs, und Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

Aktuell werden in Verbünden von Landeskirchen und Landesverbänden regionale, unabhängige Aufarbeitungskommissionen aufgebaut. Diese Kommissionen werden die Aufklärung und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Evangelischer Kirche und Diakonie fortführen. Dementsprechend wird auch eine Aufarbeitungskommission unter Beteiligung der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Lippischen Landeskirche ihre Arbeit aufnehmen. Hier ist ein entsprechender Vertrag im Dezember unterzeichnet worden.

 

Wohin können sich betroffene Personen wenden?

Ansprechstelle:

Betroffene von sexualisierter Gewalt und sexuellem Missbrauch können sich an die Ansprechstelle der Lippischen Landeskirche wenden. Aufgabe der Ansprechstelle ist es, einen Erstkontakt mit den Betroffenen herzustellen und zu klären, ob eine Weitervermittlung an andere Beratungsstellen oder therapeutische Einrichtungen erforderlich und gewünscht ist bzw. ob und in welcher Form eine Unterrichtung der Landeskirche von den Betroffenen gewünscht wird. Die Ansprechstelle steht ausdrücklich auch anderen Personen zur Verfügung, die mit ihrem Wissen zu Fällen sexualisierter Gewalt durch Mitarbeitende im Kontext der Lippischen Landeskirche zur Aufarbeitung beitragen können.

Sie erreichen die Ansprechstelle telefonisch über das Ev. Beratungszentrum der Lippischen Landeskirche unter 05231/99280 von Montag bis Freitag zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag zwischen 14 Uhr und 18 Uhr. Sie können auch eine Mail schreiben an Ansprechstelle@Lippische-Landeskirche.de. Alle Anfragen werden so schnell wie möglich beantwortet durch Pfarrerin Susanne Eerenstein.

Der Kontakt ist kostenlos. Frau Eerenstein ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Weitere Informationen finden Sie unter www.lippische-landeskirche.de/praevention

Meldestelle

Die Meldestelle der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe steht Mitarbeitenden der Lippischen Landeskirche, aber auch Dritten zur Verfügung. Ihre Aufgabe ist es, Meldungen entgegenzunehmen, die den begründeten Verdacht darstellen, dass ein ehren- oder hauptamtlicher Mitarbeiter der Lippischen Landeskirche und ihrer Gemeinden im dienstlichen Kontext sexualisierte Gewalt gegen Dritte ausgeübt hat, und an das zuständige Leitungsorgan zur Bearbeitung weiterzuleiten. Kontaktsuchende haben die Möglichkeit, sich hier bei der Einschätzung, ob ein Verdacht begründet ist, beraten zu lassen. Die Meldestelle bietet den Leitungsverantwortlichen Unterstützung im Rahmen des geltenden Handlungs- und Notfallplans an. Dieser beinhaltet Maßnahmen zur Intervention und Prävention.

 Kontakt:

Birgit Pfeifer
Referentin Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung
Telefon: 0211/6398-342
­E-Mail: b.pfeifer@diakonie-rwl.de

Zurück
Zurück

Kirchenführungen